von Iris Winklareth, Mitglied im Ausschuss für Soziales, Jugend und Integration für die Freien Winsener e.V.

Die Entscheidung, das Budget für die Beratung von Menschen mit Migrationshintergrund ggf. erst nach einer weiteren Sitzung des Ausschusses für Soziales (etc.) freizugeben, stößt bei Iris Winklareth (Freie Winsener) auf Unverständnis. Seitdem der Zuschuss für das DRK zum Januar 2011 gestrichen wurde, gibt es in Winsen keine offizielle Anlaufstelle für Rat- und Hilfesuchende, die aufgrund ihres Migrationshintergrundes Unterstützung benötigen. Mit ihren Anträgen zu ihrem Duldungs- oder Aufenthaltsstatus, bei Schriftwechsel oder Terminen mit Behörden, Ärzten oder Institutionen stünden die Betroffenen nun allein da, wäre der Mitarbeiter der AWO des Landkreises Harburg nicht bereit, diese Arbeit zusätzlich zu seinem eigentlichen Aufgabenbereich zu übernehmen. In ihrer Not wenden sich die Menschen an eine Kontaktperson ihres Vertrauens, aus einer moralisch-ethischen Grundverpflichtung heraus werden sie nicht weggeschickt, sondern geeignete Hilfen angeboten.
Geld steht für diese Beratungsarbeit jedoch nicht zur Verfügung. Dieses hätte sich leicht ändern lassen, wenn ein Antrag von Bernd Meyer (Grüne), eine Mehrheit gefunden hätte. Demnach hätte der Ausschuss empfohlen, die bereits in den Haushalt eingestellten Mittel in Höhe von 36.000 € freizugeben, um einen Träger zu beauftragen, die Beratungsarbeit fortzusetzen. Dafür lagen dem Ausschuss zwei Konzepte, jeweils von der Diakonie und der AWO, vor. Beide Träger konnten sogar Personen benennen, die kurzfristig mit der Beratung anfangen könnten, da diese bereits dafür qualifiziert sind. Die Träger hatten selbst die Initiative ergriffen und ihre Konzepte der Stadt angeboten und diese im Ausschuss vorgestellt. Auch jeder andere Träger hätte Gelegenheit dazu gehabt. Dennoch soll erst in sechs Wochen ein weiteres Mal der Ausschuss tagen, damit bis dahin auch andere Träger der Kreisarbeitsgemeinschaft (KAG) aufgefordert werden können, ebenfalls ein Konzept einzureichen. Dazu Iris Winklareth: „Hier wird völlig unnötig zu Lasten der Betroffenen und derjenigen, die zurzeit ohne Kostenerstattung diese Arbeit leisten, am falschen Ende gespart. Stattdessen soll die Verwaltung zusammen mit Vereinen erarbeiten, wie mit dem Thema Migration umgegangen werden soll. Ich verstehe nicht, warum hier fachfremd diskutiert werden soll, anstatt auf die Kompetenz derjenigen zurückzugreifen, die die Arbeit gestalten und auch diejenigen einzubeziehen, die es betrifft - nämlich Menschen mit anderem kulturellen und religiösen Hintergrund." „Es wäre sicherlich gut, zusätzlich einen runden Tisch zu etablieren, an dem Betroffene, Berater und auch Interessierte Ziele und Schwerpunkte der Tätigkeit festlegen. Es ist aber nicht so, dass es bislang keine Netzwerke und keinen Austausch gibt. Alle können auf eine gute Grundlage zurückgreifen, z.B. den kreisweiten Arbeitskreis Integration. Voraussetzung für die Fortführung der Hilfen zur Integration ist jedoch, dass kurzfristig die Beratungsarbeit wieder aufgenommen wird. Denn ohne eine Kontaktaufnahme zu einer Vertrauensperson ist die Vermittlung in Projekte nicht möglich. Ein reines Projektangebot, z.B. über Vereine, wird nicht alle Zielgruppen erreichen und nicht zu einer besseren Integration beitragen."
Iris Winklareth hofft, dass die Träger der KAG trotz der fehlenden Empfehlung des Ausschusses an ihrem Angebot festhalten, ihre Beratungskonzepte noch einmal vorzulegen und die Bereitschaft weiterhin besteht, die Beratungsstelle zu führen und Projekte durchzuführen. Würde man dem Stader Modell folgen, könnte sich daraus langfristig ein weitreichendes Integrationskonzept entwickeln. Sollte ein runder Tisch „Integration" gegründet werden, werden die Freien Winsener sich dafür einsetzen, dass die Betroffenen selbst daran teilnehmen.
Um die Dringlichkeit der Beratung zu verdeutlichen, sollte man die Ratsuchenden vielleicht vorübergehend an die Büros der CDU und FDP verweisen. Für die nächste Sitzung des Ausschusses werden die Freien Winsener ggf. mit anderen Ausschussmitgliedern beantragen, einen Träger für die Beratungsarbeit zu beauftragen und die dafür vorgesehenen 36000 € bereitzustellen